WITTEN/HERDECKE. Nachdem zum Jahreswechsel die ersten Patient*innen in die neue Akut- und Behandlungsstation am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke eingezogen sind, hat sich zum 1. Februar auch das Pflichtversorgungsgebiet des GKH vergrößert. Seit diesem Monat gehört das gesamte Wittener Stadtgebiet (und nicht mehr nur einzelne Stadtteile / Straßenzüge) zum Zuständigkeitsbereich des GKH. Zuvor war das St. Elisabeth-Krankenhaus Hattingen-Niederwenigern zuständig.
"Wir freuen uns, dass die neue Akutstation jetzt in Betrieb ist", erklärt der komm. Leitende Arzt der Abteilung für Erwachsenenpsychiatrie, Dr. med. Volker Hentschel. "Die neuen, modernen Räume werden von unseren Patientinnen und Patienten gut angenommen", ergänzt Bettina Kamphoff, Bereichsleiterin Pflege Erwachsenenpsychiatrie. "Darüber hinaus wurde unsere gerontopsychiatrische Station jetzt renoviert; hier steht ein spezielles Farbkonzept im Fokus, das den psychiatrisch erkrankten Menschen im höheren Lebensalter zum Beispiel die Orientierung erleichtern soll", sagt Dr. med. Hentschel.
Freie Krankenhauswahl
Neben Witten gehören Breckerfeld, Gevelsberg, Herdecke und Wetter zum Pflichtversorgungsgebiet des GKH. Selbstverständlich haben Patient*innen nach wie vor die Freiheit, ihre behandelnde Klink selbst zu wählen. Die Pflichtversorgung betrifft nur eine kleine Gruppe von Patient*innen, nämlich jene, die mit richterlicher Anordnung dem Krankenhaus zugewiesen werden. Durch die Errichtung der neuen Akutstation konnte das Gemeinschaftskrankenhaus die Anzahl der Betten in der Erwachsenenpsychiatrie von 80 auf 110 erhöhen. Insgesamt verfügt das GKH als Akutkrankenhaus und regionaler Versorger über rund 500 Betten in 17 Fachabteilungen und Bereichen sowie spezielle Zentren.