Außenansicht der Therapiehalle des Gemeinschaftskrankenhauses bei Nacht.
Neugeborenes umgreift den Finger seiner Mutter
Notaufnahme am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
Fotoaufnahme vom Gemeinschaftskrankenhaus
Ärzte der Abteilung für Neurochirurgie während einer Operation.
Unser Anmeldebereich der Abteilung für Neurochirurgie
Kunsttherapie am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke

Ab 24. November: Infektionsgeschehen erfordert strengere Besucherregelungen

Leider steigen die Infektionszahlen drastisch an. Das Gemeinschaftskrankenhaus zieht daraus Konsequenzen - zum Schutz der Patient*innen und Mitarbeiter*innen.

HERDECKE. Um die Patient*innen und Mitarbeiter*innen des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, treten ab Mittwoch, 24. November, neue Besucherregeln in Kraft:

  • Jede*r Besucher*in muss einen Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorweisen. Dieser Testnachweis muss vom selben Tag stammen. Dies gilt auch für Genesene und vollständig Geimpfte.
     
  • Ab dem 24. November dürfen Patient*innen erst ab dem 5. Tag des stationären Aufenthalts Besuch empfangen. Pro Patient*in/Tag darf nur eine Besuchsperson für maximal eine Stundeim Zeitfenster zwischen 14 und 16 Uhr ins Krankenhaus kommen.
  • Jede Besuchsperson muss vorher bei der/dem behandelnde*n Fachärzt*in angemeldet werden. Der/die Ärzt*in gibt die Informationen an unseren Empfang weiter. Wer nicht angemeldet ist, erhält keinen Einlass.
  • Ausnahmen gelten für schwer erkrankte Patient*innen. Hier werden individuelle Absprachen mit der/dem behandelnde*n Ärzt*in getroffen.
  • Schwangere/Wöchnerinnen dürfen von einer Person in den Kreißsaal begleitet werden. Dies gilt auch für die Wochenstation.
  • Minderjährige Patient*innen dürfen beide Elternteile empfangen. Hier müssen individuelle Absprachen mit der Station getroffen werden.
  • Für die Patient*innen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelten ebenfalls individuelle Absprachen, die auf der Station getroffen werden.
  • Im gesamten Haus gilt die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Unser Appell: Benutzen Sie eine FFP2-Maske.

Patient*innen, die einen Termin in unseren Ambulanzen haben und diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht allein wahrnehmen können, dürfen eine Begleitperson mitbringen.

Notfallpatient*innen dürfen selbstverständlich von einer Person begleitet werden. 

Bitte halten Sie sich auf unserer Startseite <link http: www.gemeinschaftskrankenhaus.de>www.gemeinschaftskrankenhaus.de auf dem Laufenden.

 

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