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Ausbildungsangebot

Das Dörthe-Krause-Institut verfügt über 75 Ausbildungsplätze. Ausbildungsbeginn ist der 1. Oktober. Ihre Bewerbung nehmen wir ganzjährig entgegen.

Wenn Sie an einer qualifizierten Ausbildung in der Pflege mit Optionen für die Zukunft interessiert sind, wenn Sie sich aktiv sowohl in die Ausbildung wie auch in den Beruf einbringen möchten, dann sollten Sie sich bei uns bewerben.

Die 3-jährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgt auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes und der dazugehörenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 2003. Sie ist unterteilt in Theorie- und Praxisblöcke. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit dem staatlich anerkannten Examen. Danach erhalten die Pflegenden in Ausbildung die staatlich geschützte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger

Zu den methodischen Besonderheiten gehören

  • künstlerische Übungen (z. B. Malen, Zeichnen, Plastizieren, Theaterarbeit, Rhythmik)
  • Selbsterfahrung/dialogisches Lernen durch pflegepraktische Übungen im Demonstrationsraum
  • Praxisbegleitung durch die LehrerInnen für Pflegeberufe
  • Praxisanleitung durch qualifizierte MitarbeiterInnen der Einsatzorte
  • Besondere Aufgabenstellungen:
  • Erstellen eines Heilpflanzenkompendiums
  • Selbständige Bearbeitung und Darstellung eines frei gewählten Themas über ein Jahr (Jahresprojekt)
  • Pädagogische Projekte (Seminargestaltung, Unterrichte und Kollegiale Beratung)

Zu den erweiterten Inhalten gehören:

  • Aspekte des anthroposophisch erweiterten Menschenbildes (z. B. Sinneslehre, Wesensglieder und Lebensprozesse des Menschen)
  • komplementäre Methoden der Pflegepraxis:
  • Rhythmische Einreibungen nach Wegman/Hauschka
  • Wickel und Auflagen
  • Wahrnehmungsfördernde Waschungen
  • Anwendungsmöglichkeiten von Heilpflanzen

Im ersten Ausbildungsjahr findet außerdem eine Exkursion zu den großen anthroposophischen Heilmittelherstellern und weiteren anthroposophischen Einrichtungen statt.

Theoretischer Teil der Ausbildung

Der Theorieunterricht gliedert sich in 10 Unterrichtsblöcke (ca. 2400 Std.). Hier wird eine enge Verzahnung mit der Praxis angestrebt. Der theoretische Unterricht orientiert sich an den gesetzlich vorgegebenen Lernfeldern. Daraus ergeben sich exemplarische Unterrichtsinhalte zur Schulung folgender Kompetenzen:

  • eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der Individualität der Betroffenen
  • flexible Bewältigung sich wandelnder Anforderungen in Pflegewesen und Gesellschaft
  • kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Anwendung auf die Praxis
  • verantwortungsbewusste Berufsausübung auf der Grundlage einer ethisch reflektierten Haltung

Das Ausbildungskonzept im Dörthe-Krause-Institut

  • erfährt eine Erweiterung durch die Erkenntnismöglichkeiten der Anthroposophie
  • orientiert sich an den Maximen einer zeitgemäßen Erwachsenenbildung
  • basiert inhaltlich auf pflegewissenschaftlichen Theorien und Konzepten

Das didaktische Konzept der Ausbildung bietet die Basis für eine fundierte und individuelle Qualifizierung. Dieses erfordert ein erhebliches Maß an Verantwortungsbereitschaft und -übernahme durch die KursteilnehmerInnen. Sie werden dabei mehr beratend als lenkend durch die LehrerInnen begleitet.

Praktischer Teil der Ausbildung

Für die praktische Ausbildung unterhält das Dörthe-Krause-Institut neben dem Gemeinschaftskrankenhaus (www.gemeinschaftskrankehaus.de) Herdecke zahlreiche Kooperationen mit anderen stationären und ambulanten Einrichtungen in ganz Deutschland.

In diesen werden etwa 2700 Stunden in Einsätzen zwischen 1 und 7 Wochen im Dienstsystem der jeweiligen Praxisstelle absolviert. Hier findet auch klinischer Unterricht durch hierfür qualifizierte MitarbeiterInnen der Einrichtungen statt.

Die Auswahl der Praktikumsorte erfolgt nach berufspädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten. So kooperieren wir u.a. mit folgenden Einrichtungen:

Die Praktika werden vom Dörthe-Krause-Institut geplant und von den Pflegenden in Ausbildung in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern und Praxisanleitern der Praxisbereiche dokumentiert und verantwortet. Die Anwesenheitszeit pro Woche beträgt 38,5 Stunden. Die Urlaubszeiten sind vorgegeben. Der Jahresurlaub beträgt 5 Wochen.